(Auszug)
- Die Ausübung des
Sporttauchens ist anmeldepflichtig und nur in dem gekennzeichneten Bereich des Helene-Sees
am Oststrand gestattet.
Die Anmeldung erfolgt
über:
Tauchcenter
Helene-See, Tel.: +49 335 52 59
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Das Tauchen geschieht auf eigene Gefahr. Alleintauchgänge sind nicht gestattet. Die Tauchsportqualifikation ab Open Water Diver, CMAS* oder ein vergleichbares
Brevet ist
vorzulegen. Bei der Anmeldung ist eine Gebühr pro Taucher und Tauchtag zu entrichten. Die
zugelassene Anzahl Sporttaucher je Tag ist begrenzt. Anmeldungen können daher nur
innerhalb des Limits vorgenommen werden.
- Taucheinstiege sind nur
am Oststrand zugelassen. Beim Auftauchen an die Wasseroberfläche ist auf
herannahende Surfbords und Segelboote zu achten.
-
Die maximal zugelassene
Tauchtiefe im Helene-See beträgt 30 m.
Bei Nachttauchgängen ist die maximale Tauchtiefe auf 10 m beschränkt.
Nachttauchgänge sind in der Tauchbasis gesondert anzumelden.
Beeinträchtigungen der Nachtruhe lt. Hausordnung sind zu vermeiden.
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Die Sporttaucher müssen eine funktionssichere und angemessene
Ausrüstung verwenden. Dazu gehren neben ausreichendem Kälteschutz und entsprechenden
Auftriebs- und Tariermitteln, z.B. Jacket oder RTW, ein
kaltwassertauglicher Atemregler und eine alternative Luftversorgung. Fehlende
Ausrüstungsteile können in der Tauchbasis ausgeliehen werden.
-
Tauchgänge sind so zu gestalten, dass
Beeinträchtigungen von Flora
und Fauna unter Wasser sowie das Aufwirbeln von Sediment unterlassen werden.
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Das Betreiben von Atemluftkompressoren ist nicht gestattet. Fr
angemeldete Sporttaucher steht die Luftfüllstation der Tauchbasis zur
Verfügung.
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Für das Umkleiden, sowie die Reinigung der Tauchbekleidung und
Ausrüstung, sind die Einrichtungen der Tauchbasis zu benutzen. Das Betreten der Dusch- und
Waschräume in Tauchbekleidung ist nicht gestattet.
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Im übrigen gilt die Campingplatzordnung.
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Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das
Unwirksam werden einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der
übrigen
Bestimmungen. Sie sind durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten Ziele
möglichst nahe kommen.
Helene-See, den 30.03.2001
gez. i.V. Manfred Fischer
Direktor |